Jeder vierte deutsche Internetnutzer ist schon mindestens einmal online beleidigt worden.
Nicht nur in Foren und sozialen Netzwerken werden Nutzer immer wieder mit Drohungen und Beleidigungen konfrontiert. Mitunter ist sogar der private Mail-Account davon betroffen. Und längst nicht jeder Täter versteckt sich in der Anonymität des Internets. Laut einer Befragung von YouGov ist bei 71 Prozent der Beleidigungen nachvollziehbar, wer der Absender der diffamierenden Nachricht ist. In einem solchen Fall können Betroffene gezielt gegen die Attacken vorgehen.
Blacklisting unerwünschter Absender
Um weitere E-Mails des Absenders zu unterbinden, empfiehlt es sich die Urheberadresse auf die Blacklist zu setzen. Daraufhin landen die Mails sofort im Spam-Ordner und der Ärger über weitere Beleidigungen bleibt dem Betroffenen erspart. Mit wenigen Klicks lässt sich die Blacklist im GMX Postfach bearbeiten und einrichten. Unter „Einstellungen“ und dem Unterpunkt „Sicherheit“ findet sich der Menüpunkt „Blacklist“. Hier können beliebig viele Adressen und Domains eingetragen werden, deren Nachrichten unerwünscht sind. Ein Klick auf „Speichern“ bestätigt die neu eingetragene Adresse und das Postfach bleibt frei von weiteren Nachrichten.
Juristischer Beistand
Nehmen die Diffamierungen überhand und der Betroffene fühlt sich bedroht, sollte er nicht vor einer Anzeige und dem Hinzuziehen eines Rechtsanwalts zurückschrecken. Denn auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wer andere per E-Mail bedroht, gibt diesen sogar Beweise für die Tat an die Hand. Um die Beleidigung dann im Ernstfall auch glaubhaft nachweisen zu können, ist es besonders wichtig, die E-Mails nicht zu löschen, sondern zu archivieren und bei Bedarf auszudrucken.
Welches Vorgehen generell empfehlenswert ist, um Rufmord-Kampagnen im Internet möglichst im Keim zu ersticken, erklären wir hier.