Die Kritik an der Praxis einiger ausländischer Provider, E-Mails mithilfe einer speziellen Software automatisch nach illegalen Inhalten zu durchsuchen, wird immer lauter. Jetzt hat sich auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Debatte eingeschaltet.
„Die inhaltliche Auswertung von E-Mails stellt zweifelsfrei einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff dar”, sagte Andrea Voßhoff laut heise.de der Nachrichtenagentur dpa.
Zuvor hatten bereits Juristen wie der bekannte Blogger Udo Vetter erläutert, warum sich die Verantwortlichen möglicherweise sogar strafbar machen. Ob das Vorgehen durch Gesetze oder die Einwilligung der Nutzer abgesichert sei, müsse „im Einzelfall“ entschieden werden, betont Andrea Voßhoff.
In Deutschland unterliegen E-Mails dem Fernmeldegeheimnis gemäß §88 Telekommunikationsgesetz. GMX und WEB.DE sind wie alle Anbieter verpflichtet, auf gültigen richterlichen Beschluss Inhaltsdaten zu einzelnen Accounts an deutsche Behörden, z.B. das Bundeskriminalamt, zu übermitteln. Dies gilt auch für Kinderpornografie.
Im Unterschied zu den genannten Providern scannen wir die Inhalte der E-Mails unserer Nutzer nicht, es findet lediglich die notwendige Überprüfung auf Viren und Spam statt. Eine inhaltliche Überwachung der E-Mails halten wir nicht für vereinbar mit deutschem Datenschutz.