Denn trifft man keine ausreichenden Vorkehrungen, werden private digitale Daten nach aktueller Rechtslage einfach der Erbmasse zugerechnet. Wer nichts tut, kann nicht davon ausgehen, dass seine Erben automatisch Zugriff auf seine Online-Dienste erhalten. Viele Diensteanbieter berufen sich auf den Datenschutz und verlangen eine entsprechende Verfügung, um das Konto eines Verstorbenen an Dritte zu übergeben.
Erbstreit vermeiden
Um Streitigkeiten ums digitale Erbe zu vermeiden und den richtigen Personen den Zugriff auf die eigenen Online-Konten zu gewähren, sollte jeder Internet-Nutzer Vorsorge treffen. Dabei helfen diese Empfehlungen:
– Erstellen Sie eine Übersicht all Ihrer wichtigen Accounts wie E-Mail-Konten oder Social-Media-Profile. Das hilft, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
– Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, der Sie Zugang zu sämtlichen Daten gewähren wollen. Überlegen Sie sich, ob Sie der Vertrauensperson bereits zu Lebzeiten eine Liste Ihrer Zugangsdaten übergeben wollen. Denkbar ist die Übergabe in einem versiegelten Umschlag. Alternativ können Sie die Zugangsdaten in einem Bankschließfach aufbewahren und eine Vollmacht für die Vertrauensperson in Ihre Nachlassunterlagen mit aufnehmen.
– Ihre Haupt-E-Mail-Adresse ist Dreh- und Angelpunkt Ihrer digitalen Existenz. Wenn Sie konsequent für alle Dienste diese primäre E-Mail-Adresse verwenden, genügt es, der Vertrauensperson Zugriff auf eben dieses E-Mail-Konto zu gewähren und die anderen Dienste ohne Passwort in der Liste zu führen. Die Vertrauensperson kann dann die Passwörter der verschiedenen Dienste zurücksetzen lassen.
E-Mail-Adresse als Rückgrat für digitale Existenz
Die vorzeitige Regelung des digitalen Erbes und der Zugriff der Hinterbliebenen auf die digitalen Daten des Verstorbenen sind für die rasche Abwicklung des Nachlasses von zentraler Bedeutung. Im E-Mail-Account können sich beispielsweise unbezahlte Rechnungen befinden oder Hinweise auf Verträge, die gekündigt werden müssen. Das Interesse der Erben an einer schnellen Klärung des digitalen Nachlasses ist also groß. Hier gehen die Dienstanbieter allerdings unterschiedliche Wege: Viele große Provider wie GMX und WEB.DE gewähren Erben den Zugriff, wenn sie hierzu entsprechende Unterlagen, unter anderem einen Erbschein vorlegen. Andere ermöglichen lediglich die Löschung. Ungeklärt ist, ob Erben einen Zugriff rechtlich erzwingen können, wenn der Provider ihn verweigert. Es gibt also gute Gründe für alle Beteiligten, den digitalen Nachlass noch zu Lebzeiten zu regeln.