38 Millionen Euro Entwicklungskosten hat das beA von der Beauftragung 2014 bis Ende 2017 verursacht; jährliche Betriebskosten beziffert die Bundesrechtsanwaltskammer BRAK auf rund 10,7 Millionen Euro pro Jahr – Kosten, die die zur Nutzung verpflichteten Anwälte bereits tragen und auch weiterhin werden tragen müssen. Darüber hinaus sind neben der jährlich zu entrichtenden Umlage auch technische Geräte anzuschaffen; so ist zum Beispiel pro angeschlossenem Rechner ein spezieller Chipkartenleser für die Signatur der Datenübertragung per Chipkarte notwendig.
De-Mail als Alternative?
Durch die Verpflichtung zum beA nach der Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO und Zivilprozessordnung ZPO müssen Anwälte in den sauren Apfel beißen – das System ist obligatorisch. Doch was tun, wenn wie in der aktuellen Situation das beA nicht verfügbar ist? Die ZPO eröffnet dazu Alternativen. Mit die prominenteste: De-Mail. Experten für elektronischen Rechtsverkehr wie Rechtsanwalt Dr. Henning Müller sehen hier Potenzial mindestens für eine Interimslösung. Er schreibt Ende 2017 auf seinem Blog ervjustiz.de zur De-Mail:
„Sie wird möglicherweise für Rechtsanwälte, die ihrer Pflicht aus § 174 Abs. 3 Satz 3 ZPO nachkommen oder auch einfach nur faktisch weiter am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen wollen, der einzige kurzfristig realisierbare Ausweg, obschon natürlich auch sie zunächst eine Authentifikation (bspw. Post-Ident) voraussetzt. Für die Justiz stellt die Nutzung der De-Mail kein technisches Problem dar – sie kann De-Mail – Postfächer aus ihrem EGVP-EGVP-System heraus über ein Gateway adressieren und ist so auch selbst ohne Weiteres erreichbar.“[1]
Für Anwälte, die also der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Erreichbarkeit durch die Gerichte nachkommen möchten, ist die Einrichtung eines De-Mail-Postfachs eine einfache, rechtssichere Möglichkeit, sich abzusichern.
Rechtssicher und etabliert
De-Mail erfüllt seit 2012 alle Anforderungen für rechtssichere Kommunikation innerhalb Deutschlands, beispielsweise die gesetzliche Schriftformerfordernis. Insgesamt vier De-Mail-Anbieter sind hierzulande akkreditiert; neben der Deutschen Telekom, der T-Systems und der Mentana Claimsoft lässt sich ein De-Mail-Konto auch beim Internetunternehmen 1&1 registrieren. Für Experten wie Leslie Romeo, Leiter Vertrauensdienste bei 1&1, ist die Verwirrung um das beA ein Symptom staatlicher Regelungswut und zu vieler verteilter Verantwortlichkeiten.
„Deutschland hat mit De-Mail seit mehr als fünf Jahren einen zuverlässigen, vom Gesetzgeber anerkannten und durch ausnahmslos jeden nutzbaren Weg zur rechtssicheren Kommunikation“, so Romeo. „Es stellt sich dem Beobachter schon die Frage, warum hier weitere, staatlich verordnete Insellösungen geschaffen wurden, mit denen sich das Thema e-Government deutlich komplizierter und umständlicher gestaltet. Sinnvoll wäre vielmehr der flächendeckende Einsatz einer einzigen, sicheren Technologie – und die gibt es mit De-Mail bereits.“
Nicht nur für Juristen
Tatsächlich böte die Nutzung von De-Mail als Ersatzlösung für das beA einige Vorteile: So wäre die rechtssichere Kommunikation nicht nur zwischen Anwalt und Anwalt bzw. Anwalt und Gericht, sondern auch zwischen Anwalt und Mandant möglich. Auch rechtsnahe Wirtschaftsunternehmen, wie beispielsweise Versicherungen haben oft eine De-Mail-Adresse, und können so in die Kommunikation eingebunden werden. Und die Gerichte sind ohnehin seit dem 01. Januar 2018 flächendeckend per De-Mail erreichbar; viele andere Behörden sind in den vergangenen Jahren ebenfalls auf den De-Mail-Zug aufgesprungen, genau wie Unternehmen aus der freien Wirtschaft. Dabei halten sich die Kosten vergleichsweise im Rahmen, 1&1 beispielsweise bietet Geschäftskunden eine eigene De-Mail-Domain mit 50 Postfächern für rund zehn Euro im Monat. Letztendlich bleibt es also abzuwarten, was die Zukunft des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bringt. Doch egal, ob die proprietäre Lösung im Laufe des Jahres 2018 doch noch an den Start geht oder nicht – nach Experten-Einschätzung der aktuellen Rechtslage sind Anwälte bis dahin gut beraten, mit Alternativen wie De-Mail ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Erreichbarkeit nachzukommen.
Über De-Mail von 1&1
Die United Internet AG mit den Marken WEB.DE, GMX und 1&1 ist seit 2013 akkreditierter De-Mail Diensteanbieter. 2015 wurde eine vereinfachte Möglichkeit zur sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in den De-Mail Service integriert. Durch die Zertifizierung nach der eIDAS-Verordnung können WEB.DE und GMX ihren Nutzern künftig auf Basis dieser zertifizierten Infrastruktur auch rechtssichere Kommunikation in allen EU-Mitgliedsstaaten anbieten.
[1] http://ervjustiz.de/erv-mit-den-gerichten-ab-1-1-2018-ohne-bea-welche-moeglichkeiten-gibt-es-noch, 19.01.2018, 17:00 Uhr