Die neuen Cookie-Hinweise im Internet haben den Frust der Nutzer weiter verstärkt. Zwei Drittel der deutschen Internet-Nutzer (67 %) finden die Verzögerung beim Surfen durch umfangreiche Erläuterungen zur Datenverarbeitung nerviger als zuvor. Grund für die Neugestaltung der Cookie-Abfragen ist ein BGH- und EuGH-Urteil. Dieses verpflichtet Internet-Anbieter, Einwilligungen für das Setzen von Cookies einzuholen und vor dem Webseitenbesuch entsprechende Abfragen und Hinweise zu schalten. 41 Prozent der Nutzer sehen darin keine Verbesserung, jedem Dritten (36 %) ist die Informationsmenge zu hoch. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der E-Mail-Anbieter WEB.DE und GMX.
„Die Umfrage macht deutlich, dass Einzelabfragen – egal nach welchem Standard – die Internet-Nutzer eher nerven als schützen. Auf jeder Seite die gleichen Fragen einzeln beantworten zu müssen, macht für Verbraucher und Unternehmen keinen Sinn. Wir brauchen daher dringend alternative Lösungen auf Log-in-Basis, damit die Nutzer ihre Einwilligungen zentral speichern und bei Bedarf jederzeit anpassen und auf allen Geräten nutzen können“, sagt Jan Oetjen, Geschäftsführer von WEB.DE und GMX.
Mit einem solchen Log-in-basierten Verfahren ließen sich Datennutzungs-Einstellungen nicht nur einfacher, datenschutzkonform und transparent verwalten, sondern auch jederzeit widerrufen. Eine Mehrheit der Befragten findet es besonders interessant, wenn die Datennutzungs-Einstellungen jedes Mal beim Besuch einer Webseite automatisch übermittelt und so das manuelle Anklicken unnötig gemacht würde. Dieses Modell würde mehr als die Hälfte der Nutzer (52%) vielleicht (37%) oder sicher (15%) einsetzen.
Hintergrund zu den Urteilen von BGH und EuGH
In einem Streit zwischen Planet49, einem Anbieter von Online-Gewinnspielen, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen beschied der BGH: Eine bereits angekreuzte Checkbox mit Cookie-Hinweis ist unwirksam. Vielmehr sind Cookie-Hinweise so zu gestalten, dass die Datenverarbeitung erst nach positiver Bestätigung durch den Nutzer aktiv wird. Mit diesem Urteil vom 28. Mai 2020 folgt der BGH einer Entscheidung des EuGH vom Oktober 2019. In Deutschland haben die meisten Internetseiten seit 1. Oktober 2020 ihre Einwilligungsseiten neugestaltet.
Die detaillierten Ergebnisse der Umfrage finden Sie auf Slideshare (Link zu einer externen Seite).
Zur Methode:
Umfrage durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland GmbH im Zeitraum vom 14. bis 16. Oktober 2020. Befragt wurden 2062 deutsche Internetnutzer ab 18 Jahren. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.