Cybermobbing weit verbreitet – BGH-Urteil gegen Google stärkt Persönlichkeitsrechte

15. Mai 2013 von Sebastian Schulte

Cybermobbing ist ein weit verbreites Phänomen. Der BGH hat nun die Persönlichkeitsrechte im Internet gestärkt

Cybermobbing: Die seelischen Folgen für das Opfer wiegen oft schwer (Bild: Fotolia)

Jeder fünfte Jugendliche in Deutschland ist bereits einmal Opfer von Cybermobbing geworden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie, die das Nachrichtenmagazin „Focus” in Auftrag gegeben hat. Beleidigungen und das bewusste Verbreiten von Gerüchten oder Lügen stehen demnach insbesondere in sozialen Netzwerken an der Tagesordnung. Auch Erpressung kommt immer häufiger vor. Auffällig: Die Täter sind oft namentlich bekannt (z.B. aus der Schule) und waren zuvor selbst Opfer.

Im Internet finden die Täter ein großes Publikum für ihre Schikanen: Freunde und Bekannte können jeden Spruch verfolgen, kommentieren und weiterverbreiten. Umfang und Ausbreitung sind auf diese Weise kaum zu kontrollieren. Durch die Anonymität im Netz sinkt die Hemmschwelle für Mobbing. Viele Jugendliche trauen sich solche Angriffe in der virtuellen Welt eher. Gerechtfertigt werden die Attacken später häufig so, dass es nicht ernst gemeint, nur „Fun“ gewesen sei. Dabei ist die Grenze zwischen Spaß und psychischer Gewalt fließend.

Dass sie etwas moralisch Verwerfliches tun, ist den Tätern in der Regel klar. Die Wenigsten wissen jedoch, dass Cybermobbing Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllen kann. Mögliche Konsequenzen und den rechtlichen Rahmen zeigen wir Ihnen hier.

Wesentlich schwerer wiegen die Folgen für die Opfer von Cybermobbing. Nicht selten leiden diese nämlich ein Leben lang unter psychischen, psychosomatischen und sozialen Problemen wie Schlaf- und Lernstörungen, Schulangst, Depressionen oder Selbstverletzungen.

Das Internet vergisst nichts

Wurden erst einmal Verunglimpfungen über jemanden im Netz verbreitet, ist es problematisch, die fiesen Inhalte vollständig wieder zu löschen. Denn das Web vergisst bekanntlich nichts. Und negative Einträge sind über Suchmaschinen Jahre lang auffindbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in seinem Urteil gegen Google die Persönlichkeitsrechte von Internet-Nutzern aber zumindest insofern gestärkt, dass automatische Ergänzungen von Suchbegriffen unzulässig sind, wenn die Vorschläge der Autocomplete-Funktion die Rechte einer Person verletzen.

Wir haben im Newsroom einige Tipps zusammengestellt, mit denen Sie sich selbst schon jetzt vor Anfeindungen oder digitalen Rufmord-Kampagnen schützen können.

Kategorie: Sicherheit

Verwandte Themen

GMX optimiert Abruf von Drittanbieter-Konten in der GMX Mail App

Das Update ist ab Ende Januar für alle Nutzer im Google Play Store verfügbar. mehr

Tag der Erfinder: Die größten Pioniere der Internetgeschichte

Der 9. November ist der Tag der Erfinder. GMX und WEB.DE nehmen diesen Tag zum Anlass, um an einige der wichtigsten Erfinder der Internetgeschichte zu erinnern. Welchem Erfindergeist verdanken wir die Computer-Hardware, das Internet und die E-Mail? mehr